Förderung

Finanzierungsbeiträge


Das Migros-Kulturprozent gewährt kulturellen und sozialen Projekten finanzielle Unterstützung.

Allgemeine Bestimmungen

Das Migros-Kulturprozent spricht Beiträge für Projekte im Inland. Es wird auf Qualität und Professionalität geachtet. Das Erfüllen formaler Kriterien allein genügt nicht, um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. In der Regel wird ein Teilbeitrag an die Gesamtfinanzierung gewährt.

Es werden keine Beiträge an Kapitaläufnungen und keine zinsfreien Darlehen gewährt. Wohltätigkeitsveranstaltungen sowie Finanzbeschaffungsaktionen werden nicht mitfinanziert. Derselbe Gesuchsteller erhält nur einmal pro Kalenderjahr einen Beitrag. Einzelpersonen werden nicht berücksichtigt. Gesuche für spartenübergreifende Projekte werden ebenfalls geprüft.

Gesuche nur als Email

Bitte beachten: Gesuche können nur via Email eingereicht werden. Die entsprechenden Antragsformulare sind unter den jeweiligen Bereichen (siehe nebenstehende Linkliste) auf dieser Website bereit gestellt. Geprüft werden nur vollständige Email-Gesuchseingaben.

Zuständigkeit

Institutionen, Projekte und Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung oder mit ausgesprochenem Pilotcharakter liegen in der Zuständigkeit des Migros-Genossenschafts-Bundes. Für regionale und lokale Anliegen sind die zehn regionalen Genossenschaften zuständig.

Bitte lesen Sie die weiteren Informationen zu Finanzierungs-Beiträgen in den verschiedenen Bereichen.

 
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