Das Migros-Kulturprozent

Grundlagen


Das Migros-Kulturprozent basiert auf 15 Thesen von Adele und Gottlieb Duttweiler sowie den Statuten des Migros-Genossenschafts-Bundes.

15 Thesen

1950 veröffentlichten Gottlieb und Adele Duttweiler 15 Thesen, mit denen sie die geistigen Ziele und moralischen Werte der Migros definierten. Auf diese Richtlinien können sich Verwaltungsmitglieder und Genossenschaftsräte stets jederzeit berufen. Die Auflistung des Migros-Ideengutes gibt folgende Hinweise zum Migros-Kulturprozent:

"10. Das Allgemeininteresse muss höher gestellt werden als das Migros-Genossenschafts-Interesse. (...)
11. Die internationale Genossenschafts-Stiftung in Rüschlikon ist im Sinne der Stiftungsurkunde auszubauen und zu dotieren. (...)"

Reglement des MGB

1957 wurde das Migros-Kulturprozent im Vertrag zwischen dem Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) und den ihm angeschlossenen Mitglieds-Genossenschaften erstmals ausformuliert und statutarisch verankert.

Im heute geltenden Reglement von 2004 lauten die Bestimmungen über das Migros-Kulturprozent:

"Der MGB setzt Mittel, welche das so genannte 'Kulturprozent' bilden, für kulturelle, soziale und wirtschaftspolitische Zwecke ein. (...) Im MGB stehen die kulturellen, sozialen und wirtschaftpolitischen Zielsetzungen gleichberechtigt neben den wirtschaftlichen Zielen."

 
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